Autogas -
Die guenstige Alternative
Autogas Krieger



AGB

ALLGEMEINE GESCHAEFTSBEDINUNGEN

 

fuer die Lieferung und den Einbau von

Autogasanlagen sowie die Reparatur

von Kraftfahrzeugen

 

1 Allgemeines - Geltungsbereich

 

1. Die Geschaeftsbedingungen gelten fuer alle gegenwaertigen und zukuenftigen Geschaeftsbeziehungen zwischen der Firma Autogastechnik R. Krieger (Verkaeufer bzw. Auftragnehmer) und deren Kunden (Kaeufer bzw. Auftraggeber) bzgl. der Lieferung und den Einbau von Autogasanlagen sowie der Reparatur von Kraftfahrzeugen.

 

2. Verbraucher i.S.d. Geschaeftsbeziehungen sind natuerliche Personen, mit denen in Geschaeftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbstaendige berufliche Taetigkeit zugerechnet werden kann.

 

3. Unternehmer i.S.d. Geschaeftsbedingungen sind natuerliche oder juristische Personen oder rechtsfaehige Personengesellschaften, mit denen in Geschaeftsbeziehung getreten wird, die in Ausuebung einer gewerblichen oder selbstaendigen beruflichen Taetigkeit handeln.

 

4. Kaeufer und Auftraggeber i.S.d. Geschaeftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

 

5. Abweichende, entgegenstehende oder ergaenzende Allgemeine Geschaeftsbedingungen des Kaeufers bzw. des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdruecklich schriftlich zugestimmt.

 

6. Angaben ueber die technischen Eigenschaften der Waren (Daten, Masse, Gewichte, Gasverbrauch, etc.,) werden nach bestem Wissen und Gewissen - unter ausdruecklichem Vorbehalt auf jederzeit moegliche technischen Aenderungen - vorgenommen und begruenden keinen Anspruch auf Vollstaendigkeit und Richtigkeit. Die Angaben sind stets unverbindlich.

 

 

 

2 Auftragserteilung

 

 

1. Das Angebot der Firma Autogastechnik R. Krieger ist bis zur Zuschlagserteilung freibleibend.

 

2. Mit der Bestellung einer Ware bzw. Werkes erklaert der Auftraggeber verbindlich, die Ware kaufen bzw. den Auftrag erteilen zu wollen.

 

3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei ihm anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Uebergabe des Werkes an den Auftraggeber erklaert werden.

 

4. Bestellt der Kunde die Ware oder das Werk auf elektronischem Wege, wird der Auftragnehmer den Zugang der Bestellung unverzueglich bestaetigen. Die Zugangsbestaetigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestaetigung kann mit der Annahmeerklaerung verbunden werden.

 

5. Im Auftragsschreiben oder in einem Bestaetigungsschreiben werden die zu erbringenden Leistungen bezeichnet und der voraussichtliche Fertigstellungstermin angegeben.

 

6. Der Kunde erhaelt eine Durchschrift des Auftragscheins.

 

7. Preisangaben im Auftragschein koennen auch durch Verweisung auf die beim Auftragnehmer ausliegenden Preis- und Arbeitskataloge hinsichtlich der in Frage kommenden Positionen erfolgen.

 

8. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer des Auftragnehmers. Dies gilt nur fuer den Fall, dass die Nichtlieferung nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschaefts mit seinem Zulieferer.

 

9. Der Auftraggeber wird ueber die Nichtverfuegbarkeit der Leistung unverzueglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzueglich zurueckerstattet.

 

10.Sofern der Kunde das Werk auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext vom Auftragnehmer gespeichert und dem Verbraucher auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.

 

 

 

3 Eigentumsvorbehalt

 

 

1. Die von der Firma Autogastechnik R. Krieger gelieferte Ware bleibt bis zur Erfuellung saemtlicher aus der konkreten Bestellung entstandener Forderungen deren Eigentum. Gegenueber Unternehmern und sonstigen Personen im Sinne. des Paragraph 310 Abs. 1 Satz 1 BGB behaelt sich die Firma Autogastechnik R. Krieger das Eigentum bis zur Erfuellung saemtlicher Forderungen vor, die aus irgendeinem Rechtsgrund aus der Geschaeftsbeziehung gegenueber dem Kaeufer zustehen.

 

2. Der Kaeufer verpflichtet sich, die Vorbehaltsware nur im gewoehnlichen Geschaeftsverkehr, zu seinen normalen Geschaeftsbedingungen und solange er nicht im Zahlungsrueckstand ist zu veraeussern. Er ist zur Weiterveraeusserung der Vorbehaltsware nur mit der Massgabe berechtigt, dass die Forderung aus der Weiterveraeusserung gemaess nachfolgend Ziff. 3.-5. auf die Firma Autogastechnik R. Krieger uebergeht. Zu anderen Verfuegungen ueber die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt.

 

3. Der Kaeufer tritt seine Forderungen aus einer Weiterveraeusserung von Vorbehaltsware bereits jetzt an die Firma Autogastechnik R. Krieger ab, und zwar gleich, ob die Vorbehaltsware an einen oder an mehrere Abnehmer veraeussert wird. Der Kaeufer ist berechtigt, die abgetretenen Forderungen aus der Weiterveraeusserung bis zum jederzeit moeglichen Widerruf durch die Firma Autogastechnik R. Krieger einzuziehen. Zur Abtretung der Forderung ist der Kaeufer in keinem Fall berechtigt.

 

4. Auf Verlangen ist der Kaeufer verpflichtet - sofern die Firma Autogastechnik R. Krieger seinen Abnehmer nicht selbst unterrichtet -, dem Abnehmer die Abtretung an die Firma Autogastechnik R. Krieger unverzueglich bekannt zu geben und der Firma Autogastechnik R. Krieger die Benachrichtigung nachzuweisen sowie die zur Einziehung der abgetretenen Forderung notwendigen Auskuenfte und Unterlagen mit dieser Benachrichtigung zu uebersenden.

 

5. Auf Verlangen des Kaeufers ist die Firma Autogastechnik R. Krieger verpflichtet, die Sicherheiten insoweit freizugeben, als deren realisierbarer Wert die Forderung mehr als 20 % uebersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten behaelt sich die Firma Autogastechnik R. Krieger vor.

 

6. Der Kaeufer ist verpflichtet, die Firma Autogastechnik R. Krieger von einer Pfaendung oder einer anderen Beeintraechtigung durch Dritte unverzueglich zu benachrichtigen. Haelt der Kaeufer einen Zahlungstermin nicht ein oder verstoesst er gegen sonstige vertragliche Vereinbarungen oder werden der Firma Autogastechnik R. Krieger Umstaende bekannt, die geeignet sind, die Kreditwuerdigkeit des Kaeufers zu mindern, ist die Firma Autogastechnik R. Krieger berechtigt, die Weiterveraeusserung von Vorbehaltsware zu untersagen, deren Rueckgabe oder die Einraeumung mittelbaren Besitzes auf Kosten des Kaeufers auf die Firma Autogastechnik R. Krieger zu verlangen oder, falls die Ware bereits weiter veraeussert, aber ganz oder teilweise noch nicht bezahlt ist, Zahlung direkt vom Abnehmer des Kaeufers zu verlangen.

 

 

 

4 Lieferzeit

 

 

1. Die Lieferzeiten der Firma Autogastechnik R. Krieger sind grundsaetzlich nur annaehernd und unverbindlich. Hiervon abweichende Vereinbarungen ueber eine verbindliche Lieferzeit muessen ausdruecklich und schriftlich erfolgen. Kann die Firma Autogastechnik R. Krieger nicht puenktlich liefern, informiert sie den Kaeufer unverzueglich.

 

2. Geraet die Firma Autogastechnik R. Krieger von ihr zu vertretenden Gruenden mit der Lieferung in Rueckstand und hat der Kaeufer erfolglos eine angemessene Nachfrist gesetzt, kann er vom Vertrag zuruecktreten. Schadensersatzansprueche des Kaeufers wegen Pflichtverletzung sind ausgeschlossen, es sei denn die Firma Autogastechnik R. Krieger oder deren Erfuellungsgehilfen haben grob fahrlaessig oder vorsaetzlich gehandelt.

 

3. Unvorhergesehene Ereignisse, die die Firma Autogastechnik R. Krieger nicht zu vertreten hat (wie zum Beispiel Energiemangel, Verzoegerungen in der Anlieferung wesentlicher Komponenten und sonstiger Materialien, Importschwierigkeiten, Betriebs- und Verkehrsstoerungen, Streiks, Aussperrung, hoehere Gewalt), verlaengern die Lieferzeit angemessen. Kann die Firma Autogastechnik R. Krieger auch nach angemessener Verlaengerung nicht leisten, sind sowohl der Kaeufer als auch die Firma Autogastechnik R. Krieger zum Ruecktritt vom Vertrag berechtigt. Schadensersatzansprueche des Kaeufers sind ausgeschlossen. Tritt die Firma Autogastechnik R. Krieger zurueck, erstattet sie dem Kaeufer unverzueglich saemtliche bereits erbrachten Zahlungen.

 

 

 

5 Versand und Gefahruebergang

 

 

1. Der Versand ab Firmensitz oder Auslieferungslager erfolgt auf Kosten des Kaeufers. Versandweg und Versandart werden von der Firma Autogastechnik R. Krieger bestimmt. Zum Abschluss einer Transportversicherung ist die Firma Autogastechnik R. Krieger nur bei ausdruecklicher und schriftlicher Weisung des Kaeufers verpflichtet; die Kosten dieser Versicherung traegt der Kaeufer.

 

2. Der Versand erfolgt nach bestem Wissen unter Ausschluss jeder eigenen Haftung. Insbesondere Veraenderungen und Verschlechterungen der Ware waehrend des Transports oder aufgrund unsachgemaesser Einlagerung hat die Firma Autogastechnik R. Krieger nicht zu vertreten.

 

3. Die Gefahr geht auf den Kaeufer ueber, sobald die Ware den Firmensitz der Firma Autogastechnik R. Krieger oder das Auslieferungslager verlassen hat, und zwar auch dann, wenn die Firma Autogastechnik R. Krieger weitere Leistungen, wie etwa frachtfreie Versendung, Anfuhr oder Aehnliches uebernimmt. Hat die Firma Autogastechnik R. Krieger dem Kaeufer angezeigt, dass die Ware versand- oder abholbereit ist, geht die Gefahr auf den Kaeufer ueber, wenn er die Ware nicht abruft oder abholt und die Firma Autogastechnik R. Krieger ihm hierzu erfolglos eine angemessene Frist gesetzt hat. Vorstehende Vorschriften gelten nicht, wenn der Kaeufer ein Verbraucher ist.

 

 

 

6 Pflichtverletzung wegen Maengel (Gewaehrleistung)

 

 

1. Der Kaeufer hat die Ware unverzueglich nach Eingang zu untersuchen. Erkennbare Maengel sind der Firma Autogastechnik R. Krieger innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware schriftlich anzuzeigen. Geschieht dies nicht, gilt die Ware als genehmigt. Gegenueber Verbrauchern gilt diese Vorschrift nur, soweit es sich um offensichtliche Maengel handelt.

 

2. Die Haftung der Firma Autogastechnik R. Krieger erstreckt sich auf eine dem Stand der Technik entsprechende Mangelfreiheit der Ware.

 

3. Sofern die Firma Autogastechnik R. Krieger Ansprueche gegen ihre Lieferanten hat, erfolgt eine Haftung durch Abtretung dieser Ansprueche an den Kaeufer, der diese Abtretung fuer diesen Fall bereits hierdurch annimmt. Ein Anspruch des Kaeufers auf Ersatz von Kosten, die im Rahmen der Durchsetzung von Anspruechen gegen einen Lieferanten entstehen, ist jedenfalls dann ausgeschlossen, wenn etwaige kostenausloesende Massnahmen, insbesondere die Einleitung eines Gerichtsverfahrens, nicht vorher mit der Firma Autogastechnik R. Krieger abgestimmt werden.

 

4. Kommt ein Anspruch gegenueber dem Lieferanten nicht in Betracht oder weigert sich der Lieferant, gegenueber dem Kaeufer zu haften, beschraenkt sich die Gewaehrleistung der Firma Autogastechnik R. Krieger auf die Nacherfuellung, d. h. nach deren Wahl Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Die mangelhafte Ware bzw. die ausgetauschten Teile muss der Kaeufer an die Firma Autogastechnik R. Krieger herausgeben. Ist die Nacherfuellung fehlgeschlagen oder ist die Firma Autogastechnik R. Krieger hierzu nicht in der Lage, oder wird die Beseitigung des Mangels wegen unverhaeltnismaessiger Kosten verweigert, ist der Kaeufer berechtigt, vom Vertrag zurueckzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.

 

5. Bei einer nur geringfuegigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfuegigen Maengeln, steht dem Auftraggeber jedoch kein Ruecktrittsrecht und kein Minderungsrecht zu.

 

6. Sofern der Auftragnehmer die in einem Mangel liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat, ist der Auftraggeber nicht zum Ruecktritt vom Vertrage berechtigt.

 

7. Die Haftung der Firma Autogastechnik R. Krieger wegen Maengeln aufgrund Lieferung von Waren betraegt zwei Jahre ab Ablieferung der Ware; ist der Kaeufer ein Unternehmer oder eine sonstige Person im Sinne des Paragraph 310 Abs. 1 Satz 1 BGB, betraegt die Verjaehrungsfrist ein Jahr.

 

8. Rechte des Auftraggebers wegen Maengeln aufgrund Einbaus einer Autogasanlage bzw. Reparatur eines Fahrzeugs verjaehren in einem Jahr ab Abnahme des Werkes/ Reparaturgegenstandes.

 

 

7 Haftungsausschluss

 

1. Die Firma Autogastechnik R. Krieger weist ausdruecklich darauf hin, dass es durch den Einbau einer Autogasanlage beim Betrieb des Fahrzeuge zu einem sog. backfire ( Gasrueckstoss oder Verpuffung) kommen kann. Die Haftung fuer Schaeden die aufgrund backfire an der verkauften Ware oder am sonstigen Eigentum des Auftragnehmers entsteht, wird daher komplett ausgeschlossen. Der vollstaendige Haftungsausschluss gilt auch fuer Schaeden, die aufgrund von Zuendungs- oder Gemischproblemen entstehen.

 

2. Weitergehende Ansprueche des Kunden als die unter 7 genannten, gleich aus welchen Rechtsgruenden, werden komplett ausgeschlossen. Die Firma Autogastechnik R. Krieger haftet deshalb nicht fuer Schaeden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind und nicht fuer sonstige Vermoegensschaeden des Kunden. Vorstehender Haftungsausschluss gilt nicht fuer Personenschaeden oder bei Verlust des Lebens des Auftraggebers; fuer sonstige Schaeden gilt er nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlaessigkeit beruht; schliesslich gilt er nicht, soweit ein Schaden durch das arglistige Verschweigen von Maengeln oder das Fehlen einer Beschaffenheit entsteht, die die Firma Autogastechnik R. Krieger garantiert hat.

 

3. Eine Haftung des Auftragnehmers nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberuehrt.

 

 

 

8 Fernabsatzvertrag mit Widerrufsklausel

 

 

1. Der Verbraucher hat das Recht, seine auf Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklaerung innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begruendung enthalten und ist in Textform gegenueber dem Auftragnehmer oder durch Ruecksendung der Ware zu erklaeren; zur Fristwahrung genuegt die rechtzeitige Absendung.

 

2. Der Auftragnehmer behaelt sich vor, mit der Durchfuehrung des Auftrages erst nach Ablauf der zweiwoechigen Widerrufsfrist zu beginnen.

 

3. Der Verbraucher veranlasst die Ausfuehrung der Reparatur durch Uebersendung bzw. Uebergabe der zu reparierenden Sache an den Auftragnehmer. Uebersendet bzw. uebergibt der Verbraucher die zu reparierende Sache bereits vor Ablauf der zweiwoechigen Widerrufsfrist, erlischt sein Widerrufsrecht; gleichzeitig erlischt der Vorbehalt des Auftragnehmers im Sinne der Ziff. 2.

 

 

 

9 Haustuergeschaefte mit Widerrufsklausel

 

 

1. Der Verbraucher hat das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklaerung innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begruendung enthalten und ist in Textform oder durch Ruecksendung der Ware gegenueber dem Auftragnehmer zu erklaeren; zur Fristwahrung genuegt die rechtzeitige Absendung.

 

2. Der Auftragnehmer behaelt sich vor, mit der Herstellung des Werkes erst nach Ablauf der zweiwoechigen Widerrufsfrist zu beginnen.

 

 

 

10 Verjaehrung

 

 

Ansprueche des Auftragnehmers auf Werklohn verjaehren in fuenf Jahren.

 

 

 

11 Schlussbestimmungen

 

 

1. Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt ausschliesslich deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

 

2. Bei Export der Waren durch die Abnehmer der Firma Autogastechnik R. Krieger in Gebiete ausserhalb der Bundesrepublik Deutschland uebernimmt die Firma Autogastechnik R. Krieger keine Haftung, falls dadurch Schutzrechte Dritter verletzt werden. Der Kaeufer ist zum Ersatz saemtlicher Schaeden verpflichtet, die durch die Ausfuhr der Waren verursacht werden, die von der Firma Autogastechnik R. Krieger nicht ausdruecklich zum Export geliefert wurden.

 

3. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des oeffentlichen Rechts oder oeffentlich-rechtliches Sondervermoegen, ist ausschliesslicher Gerichtsstand fuer alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschaeftssitz des Auftragnehmers. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewoehnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

 

4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschliesslich dieser Allgemeinen Geschaeftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gueltigkeit der uebrigen Bestimmungen nicht beruehrt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen moeglichst nahe kommt.